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Werkzeug · XRechnung 3.0.2

XRechnung Validator: UBL oder CII direkt im Browser prüfen

Datei öffnen, lesbare Rechnung ansehen und Befunde im Protokoll zuordnen.
Kostenlos · lokale Verarbeitung

XRechnung hier ablegen

Viewer separat öffnen →

Die Datei bleibt bei der Nutzung des Viewers in diesem Browser. Akzeptiert werden XRechnung-XML in UBL oder UN/CEFACT CII sowie ZUGFeRD-/Factur-X-PDFs mit eingebettetem XML.

Der Validator führt zuerst eine unmittelbare Plausibilitätsprüfung der eingelesenen Rechnungsdaten aus. Für eine erkannte XRechnung folgen die mitgelieferten Schematron-Regeln aus EN 16931 und KoSIT XRechnung. Das Ergebnis erscheint zusammen mit der lesbaren Rechnung, der XML-Quelle und Verweisen auf betroffene Felder im Tab Protokoll.

Stand 30.08.2026 · XRechnung 3.0.2 · Quellen: KoSIT, EU-Kommission

Welcher Regelstand wird ausgeführt?

Der aktuell ausgelieferte Regel-Bundle verwendet KoSIT XRechnung 3.0.2 mit Profilstand vom 31. Januar 2026. Dieser Stand wird direkt aus dem technischen Manifest der Anwendung angezeigt und gilt für UBL und CII. Die europäischen CEN-Regeln zu EN 16931 werden vor den ergänzenden deutschen XRechnung-Regeln ausgeführt.

Die Prüfung ist profilabhängig. Ein Dokument wird nicht allein deshalb als XRechnung behandelt, weil die Datei auf .xml endet. Maßgeblich sind Syntax, Dokumenttyp und die im XML angegebene Spezifikationskennung. So werden keine deutschen BR-DE-Regeln auf eine gewöhnliche EN-16931- oder Peppol-Rechnung angewandt.

Was EN 16931 und BR-DE prüfen

EN 16931 beschreibt das gemeinsame semantische Rechnungsmodell. Seine Regeln prüfen unter anderem Pflichtangaben, Betragsbeziehungen, Umsatzsteueraufschlüsselung, Einheiten und Kennungen. XRechnung ergänzt nationale Vorgaben. Typische Befunde sind:

  • BR-DE-15: Die Käuferreferenz BT-10 fehlt. Bei öffentlichen Auftraggebern ist dies häufig eine Leitweg-ID; im B2B-Bereich kann es eine andere mit dem Käufer vereinbarte Referenz sein.
  • BR-DE-1: Die erforderlichen Zahlungsanweisungen fehlen, obwohl eine Zahlung erwartet wird.
  • BR-DE-2 bis BR-DE-7: Angaben zur Kontaktperson des Verkäufers sind unvollständig, zum Beispiel Name, Telefon oder E-Mail.
  • BR-CO-10 bis BR-CO-16: Summen aus Rechnungszeilen, Netto, Steuer, Brutto oder Zahlbetrag passen rechnerisch nicht zusammen.

Eine Regelnummer ist der Einstieg in die Fehlersuche, nicht automatisch die vollständige Lösung. Beispielsweise kann BT-10 technisch vorhanden, aber fachlich falsch sein. Ebenso kann ein korrekt berechneter Steuerbetrag auf einem falschen Steuersatz beruhen. Der Abgleich mit Bestellung, Leistung und Steuerfall bleibt erforderlich.

Das Prüfprotokoll lesen

  1. Rot vor Gelb bearbeiten. Rote Befunde bezeichnen Fehler, gelbe Einträge Hinweise oder Auffälligkeiten. Beginnen Sie mit Fehlern, weil Folgefehler nach einer Korrektur verschwinden können.
  2. Regel und Geschäftsterm beachten. Kürzel wie BR-DE-15 benennen die Regel; BT-10 bezeichnet den betroffenen Geschäftsterm. Diese Kennungen helfen beim Abgleich mit Spezifikation oder ERP-Feld.
  3. Zum Feld oder XML springen. Die Minimap und die Verknüpfungen führen zur lesbaren Stelle oder zur Quellzeile. Prüfen Sie dort nicht nur das Vorhandensein, sondern auch Inhalt und Format.
  4. Nach der Korrektur neu validieren. Übernehmen Sie eine Datei bei Bedarf in den Generator, prüfen Sie das neue XML und öffnen Sie anschließend erneut das Protokoll.

Zum Nachvollziehen einzelner Befunde stehen XRechnung-Beispiele als UBL und CII bereit. Jede Beispieldatei kann heruntergeladen oder über einen vorbereiteten ?load=-Link direkt in demselben Viewer geöffnet werden.

Regelquellen

Geschrieben am · Regelstand geprüft am